I. Anwendungsbereich und Veranstalter
1. Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiele, die [Name, Rechtsform und Adresse des Partnerbetriebs] auf der Social-Media-Plattform „Instagram“ veranstaltet. Teilnahmebedingungen, die in dem jeweiligen Gewinnspiel-Post angegeben sind, gehen diesen allgemeinen Teilnahmebedingungen vor.
2. Das Gewinnspiel wird von [Name, Rechtsform und Adresse des Partnerbetriebs] veranstaltet („Veranstalter“).
3. Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram und wird in keiner Weise von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert.
II. Teilnahmeberechtigung
1. Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen über 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland, die Inhaber eines aktiven Instagram-Kontos sind. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter des Veranstalters sowie deren Angehörige.
2. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist bis zu dem im Gewinnspiel-Post angegebenen Datum („Teilnahmeschluss“) möglich. Spätere „Likes“, Kommentare oder Reaktionen werden bei der Auslosung nicht berücksichtigt.
3. Es ist nur eine einmalige Teilnahme pro Gewinnspiel möglich. Mehrfache Kommentare werden entfernt.
4. Der Veranstalter behält sich vor, eine Person von der Teilnahme am jeweiligen Gewinnspiel auszuschließen, wenn
a) wenn die Person gegen die Teilnahmebedingungen verstößt;
b) wenn die Person die eigene Teilnahme manipuliert (z.B. durch Angabe falscher, unvollständiger oder irreführender Informationen, durch Nutzung von Fake-Profilen, durch Nutzung mehrerer Profile, oder Einsatz von Bots für die Teilnahme am Gewinnspiel);
c) wenn die Person mit ihrem Verhalten gegen geltende Gesetze oder die Plattform-Richtlinien verstößt.
5. Handelt es sich bei der ausgeschlossenen Person um den ausgelosten Gewinner, kann der Gewinn nachträglich aberkannt werden.
III. Abwicklung
1. Die Gewinner werden nach dem Zufallsprinzip bestimmt („Auslosung“) und nach Teilnahmeschluss per Instagram-Direktnachricht über den Gewinn informiert.
2. Der jeweilige Gewinner hat gegenüber dem Veranstalter den Erhalt der Gewinnbenachrichtigung unverzüglich, spätestens nach 7 Tagen nach Erhalt der Gewinnbenachrichtigung zu bestätigen. Sofern der Gewinner den Gewinn annimmt, hat er innerhalb dieses Zeitraums eine gültige Versandadresse in Deutschland zu übermitteln. Sofern ein Gewinner innerhalb dieses Zeitraums den Gewinn nicht annimmt, erfolgt eine erneute Auslosung.
3. Die Übergabe des Gewinns erfolgt grundsätzlich per Versand an die von dem Gewinner angegebene Adresse. Mit der Aufgabe zur Post geht die Gefahr auf den Gewinner über.
4. Eine Übertragung des Gewinns auf Dritte ist ausgeschlossen.
5. Eine Barauszahlung des Gewinns ist ausgeschlossen.
6. Ein Tausch des Gewinns (z.B. gegen andere Sachwerte) ist ausgeschlossen.
7. Eine Rückgabe des Gewinns ist ausgeschlossen.
8. Sofern die postalische Zustellung des Gewinns nicht erfolgen kann, behält sich der Veranstalter vor, einen neuen Gewinner zu ermitteln.
IV. Änderung und Beendigung des Gewinnspiels
1. Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zu beenden, zu unterbrechen oder zu verlängern, sofern es aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist, eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels zu gewährleisten.
2. Der Veranstalter behält sich vor, den angegebenen Termin für die Auslosung zu ändern.
V. Haftung
1. Der Veranstalter haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für
a) Schäden, die der Veranstalter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht,
b) Schäden, deren Nichteintritt der Veranstalter garantiert hat,
c) Schäden, die auf einem arglistig vom Veranstalter verschwiegenen Mangel beruhen,
d) Schäden, für die der Veranstalter nach dem Produkthaftungsgesetz einstandspflichtig ist,
e) Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die von dem Veranstalter zu vertreten sind.
2. Für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden haftet der Veranstalter wie folgt: Beruht der Schaden auf der Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer vertrauen durfte (sog. Kardinalpflicht), ist die Haftung auf vertragstypische, d.h. bei Anwendung der verkehrsüblichen Sorgfalt im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbare Schäden begrenzt. Beruht der Sach- oder Vermögensschaden auf der leicht fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht, die keine Kardinalpflicht darstellt, ist die Haftung ausgeschlossen.
VI. Schlussbestimmungen
1. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.
2. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Auslosung der Gewinner ist gerichtlich nicht überprüfbar.